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Medizinische Fußpflege (Podologie)
kosmetische Fußpflege

Bei der Tätigkeit als Fußpfleger/in wird zwischen der kosmetischen und der medizinischen Fußpflege unterschieden.  

Medizinische Fußpflege (Podologie)

Medizinische Fußpflege (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß.

Was ist Podologie?

Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Sie ist als angesehene Fußbehandlung im ärztlichen Vorfeld zu sehen, die zwar schon mit pflegerischen Maßnahmen zu tun hat, nicht aber mit der Pflege im Sinne der Kosmetik.

Wer sollte zur Podologin?

Nicht nur Diabetiker, sondern alle sollten eine Fußpflege in Anspruch nehmen so eine Empfehlung der Krankenkasse. Denn nur der gut ausgebildete Podologe ist in der Lage Fehlstellungen der Zehen und des Nagels zu erkennen und gezielt zu behandeln.

Kosmetische Fußpflege

Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß.

Die kosmetische Fußpflege kann frei ausgeübt werden. Die medizinische Fußpflege ist per Gesetz als eine heilberufliche Tätigkeit eingeordnet worden und damit erlaubnispflichtig: Seit dem 1. Januar 2003 darf sich nur derjenige medizinische/r Fußpfleger/in (Podologe/in) nennen, der entweder

  • die Erlaubnis nach § 1 Satz 1 Podologengesetz oder die Berechtigung oder
  • staatliche Anerkennung nach § 1 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 1 Podologengesetz (PodG) nachweisen kann